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   FG Münster, 16.12.2013 - 15 V 3684/13 U   

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FG Münster, 16.12.2013 - 15 V 3684/13 U (https://dejure.org/2013,39880)
FG Münster, Entscheidung vom 16.12.2013 - 15 V 3684/13 U (https://dejure.org/2013,39880)
FG Münster, Entscheidung vom 16. Dezember 2013 - 15 V 3684/13 U (https://dejure.org/2013,39880)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung gegen eine bisher nur teilweise vollzogene Arrestanordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 14; AO § 324; FGO § 69; UStG § 15
    Versagung des Vorsteuerabzugs wegen Einbeziehung in einen USt-Betrug

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer - Versagung des Vorsteuerabzugs wegen Einbeziehung in einen USt-Betrug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 324
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (25)

  • BFH, 06.02.2013 - XI B 125/12

    Aufhebung der Vollziehung eines dinglichen Arrests ohne Sicherheitsleistung -

    Auszug aus FG Münster, 16.12.2013 - 15 V 3684/13
    Die Anordnung der Aufhebung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung ist eine durch das Gericht zu treffende Ermessensentscheidung (BFH-Beschluss vom 6.2.2013 XI B 125/12, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFHE-- 239, 390).

    Auch unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kommt eine nur teilweise Sicherheitsleistung nicht in Betracht (vgl. BFH-Beschluss vom 6.2.2013 XI B 125/12, BFHE 239, 390; Hessisches FG, Beschluss vom 29.4.2005 3 V 517/04, juris; FG München, Beschlüsse vom 17.12.2007 6 V 4166/06, juris und vom 20.8.2009 14 V 521/09, EFG 2009, 1866).

  • FG Hamburg, 20.08.2007 - 2 V 167/07

    Aussetzung der Vollziehung einer Arrestanordnung

    Auszug aus FG Münster, 16.12.2013 - 15 V 3684/13
    Ein Rechtsschutzbedürfnis besteht für den gerichtlichen Antrag auf Aufhebung der Vollziehung grundsätzlich nur, wenn die in der Arrestanordnung bestimmte Hinterlegungssumme eine anzuordnende Sicherheitsleistung übersteigt (vgl. FG Köln, Beschluss vom 27.04.1988 10 V 215/88, EFG 1988, 524; FG Hamburg, Beschluss vom 20.08.2007 2 V 167/07, juris; Müller DStZ 1983, 403).

    Nach Abwägung aller in Betracht zu ziehenden Umstände müssen mehr Gründe für als gegen das Bestehen des Arrestanspruchs/Arrestgrundes sprechen (FG Hamburg, Beschluss vom 20.08.2007 2 V 167/07, juris).

  • BFH, 25.04.1995 - VII B 174/94

    Einleitung eines Steuerstrafverfahrens wegen Steuerhinterziehung - Dinglicher

    Auszug aus FG Münster, 16.12.2013 - 15 V 3684/13
    Ein Arrestgrund besteht, wenn bei objektiver Würdigung unter ruhiger und vernünftiger Abwägung aller Umstände die Besorgnis gerechtfertigt ist, dass ohne sofortige Sicherung durch Arrestanordnung die Vollstreckung des Anspruchs vereitelt oder wesentlich erschwert wird; dabei kann es auf die Möglichkeit eines schnellen und unmittelbaren und damit auch eines sicheren Zugriffs ankommen (BFH-Beschluss vom 25.4.1995 VII B 174/94, BFH/NV 1995, 1037).
  • BFH, 12.08.2009 - XI R 48/07

    Vorgeschobener "Strohmann" kann auch Unternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne

    Auszug aus FG Münster, 16.12.2013 - 15 V 3684/13
    bb) Der Vorsteuerabzug ist außerdem zu versagen, wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass der Kläger wusste oder wissen konnte bzw. hätte wissen müssen, dass er sich mit dem Erwerb der Edelmetalle an einem Umsatz beteiligte, der in eine Umsatzsteuerhinterziehung einbezogen war (vgl. dazu BFH-Urteil vom 19.4.2007 V R 48/04, BFHE 217, 194 m.w.N.; BFH-Urteil vom 12.8.2009 XI R 48/07, BFH/NV 2010, 259).
  • BGH, 03.10.1985 - III ZR 28/84

    Amtspflicht der Finanzbehörden bei Anordnung und Vollzug eines dinglichen

    Auszug aus FG Münster, 16.12.2013 - 15 V 3684/13
    Ebenso genügt der dringende Verdacht einer Steuerhinterziehung oder sonstige steuerliche Unzuverlässigkeit für sich allein nicht zur Begründung einer Arrestanordnung (BGH-Urteil vom 3.10.1985 III ZR 28/84, Wertpapier-Mitteilungen --WM-- 1986, 204).
  • BFH, 19.04.2007 - V R 48/04

    Vorsteuerabzug aus Lieferungen in einem sog. Umsatzsteuerkarussell

    Auszug aus FG Münster, 16.12.2013 - 15 V 3684/13
    bb) Der Vorsteuerabzug ist außerdem zu versagen, wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass der Kläger wusste oder wissen konnte bzw. hätte wissen müssen, dass er sich mit dem Erwerb der Edelmetalle an einem Umsatz beteiligte, der in eine Umsatzsteuerhinterziehung einbezogen war (vgl. dazu BFH-Urteil vom 19.4.2007 V R 48/04, BFHE 217, 194 m.w.N.; BFH-Urteil vom 12.8.2009 XI R 48/07, BFH/NV 2010, 259).
  • FG Hamburg, 24.04.1974 - VI 15/73
    Auszug aus FG Münster, 16.12.2013 - 15 V 3684/13
    Durch die Unzulässigkeit weiterer Vollstreckungsmaßnahmen entfällt das Rechtsschutzbedürfnis auf Aussetzung der Vollziehung hinsichtlich des noch nicht durch den Antragsgegner mittels Vollstreckungsmaßnahmen ausgeschöpften Betrags der Arrestsumme (vgl. Hessisches Finanzgericht --FG--, Beschluss vom 4.10.1973 B VI 15/73, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1974, 25; FG München, Beschluss vom 1.4.2003 13 V 2750/02, juris).
  • FG Köln, 27.04.1988 - 10 V 215/88
    Auszug aus FG Münster, 16.12.2013 - 15 V 3684/13
    Ein Rechtsschutzbedürfnis besteht für den gerichtlichen Antrag auf Aufhebung der Vollziehung grundsätzlich nur, wenn die in der Arrestanordnung bestimmte Hinterlegungssumme eine anzuordnende Sicherheitsleistung übersteigt (vgl. FG Köln, Beschluss vom 27.04.1988 10 V 215/88, EFG 1988, 524; FG Hamburg, Beschluss vom 20.08.2007 2 V 167/07, juris; Müller DStZ 1983, 403).
  • FG München, 20.08.2009 - 14 V 521/09

    Steuerfreiheit für innergemeinschaftliche Lieferungen

    Auszug aus FG Münster, 16.12.2013 - 15 V 3684/13
    Auch unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kommt eine nur teilweise Sicherheitsleistung nicht in Betracht (vgl. BFH-Beschluss vom 6.2.2013 XI B 125/12, BFHE 239, 390; Hessisches FG, Beschluss vom 29.4.2005 3 V 517/04, juris; FG München, Beschlüsse vom 17.12.2007 6 V 4166/06, juris und vom 20.8.2009 14 V 521/09, EFG 2009, 1866).
  • BFH, 06.12.2007 - V R 61/05

    Anforderungen an zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnungen

    Auszug aus FG Münster, 16.12.2013 - 15 V 3684/13
    Der Abzug der in der Rechnung ausgewiesenen Umsatzsteuer ist nur möglich, wenn der in der Rechnung angegebene Sitz des leistenden Unternehmers bei Ausführung der Leistung und bei Rechnungsstellung tatsächlich bestanden hat (BFH-Urteil vom 6.12.2007 V R 61/05, BFHE 221, 55; BFH-Urteil vom 27.6.1996 V R 51/93, BFHE 181, 197).
  • BFH, 24.10.2000 - V B 144/00

    Umsatzsteuerliche Organschaft

  • BFH, 08.04.1986 - VII R 187/83

    Subjektive Voraussetzungen der Geschäftsführerhaftung bei der Prüfung eines

  • BFH, 23.08.2007 - VI B 42/07

    Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ("Pendlerpauschale") -

  • BFH, 11.06.1968 - VI B 94/67

    Ablehnung einer Vollziehungsaussetzung

  • BFH, 26.05.1988 - V B 26/86

    Ordnungsgemäße Anordnung einer Sicherheitsleistung für die Aussetzung der

  • BFH, 14.02.1989 - IV B 33/88

    Zum Geltungsbereich der Übergangsregelung zu § 15 a EStG für den sozialen

  • BFH, 29.11.2004 - V B 78/04

    Vorsteuerabzug aus Lieferungen in sog. "Karussellen"

  • BFH, 22.06.1967 - I B 7/67

    Abhängigmachen der Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung bei

  • FG Hessen, 29.04.2005 - 3 V 517/04

    Rechtzeitige Antragstellung auf Akteneinsicht - Aussetzung der Vollziehung gegen

  • FG München, 01.04.2003 - 13 V 2750/02

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Arrestanordnung; Aussetzung der Vollziehung in

  • BFH, 25.11.2005 - V B 75/05

    Anforderungen an den Nachweis einer steuerfreien innergemeinschaftlichen

  • BFH, 08.08.2011 - XI B 39/11

    Erfolgreiche Beschwerde gegen die Ablehnung einer AdV - AdV gegen

  • BFH, 27.06.1996 - V R 51/93

    Vorsteuerabzug bei Subunternehmern - Scheinfirma? Kennzeichnung des leistenden

  • FG München, 17.12.2007 - 6 V 4166/06

    Glaubhaftmachung von Gründen für eine Aussetzung der Vollziehung ohne

  • EuGH, 28.06.2007 - C-73/06

    Planzer Luxembourg - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 17 Abs. 3 und 4 -

  • FG Sachsen-Anhalt, 30.06.2017 - 3 V 506/17

    Rechtmäßigkeit einer Arrestanordnung zur Sicherung von noch nicht festgesetzter

    Nach Abwägung aller in Betracht zu ziehenden Umstände müssen mehr Gründe für als gegen das Bestehen des Arrestanspruchs/Arrestgrundes sprechen (FG Münster, Beschluss vom 16. Dezember 2013 - 15 V 3684/13 U -, EFG 2014, 324).

    Durch die Unzulässigkeit weiterer Vollstreckungsmaßnahmen entfällt das Rechtsschutzbedürfnis auf Aussetzung der Vollziehung hinsichtlich des noch nicht durch den Antragsgegner mittels Vollstreckungsmaßnahmen ausgeschöpften Betrags der Arrestsumme (Tormöhlen in Beermann/Gosch, AO/FGO, § 324 AO Rz. 66.1; FG Münster, Beschluss vom 16. Dezember 2013 - 15 V 3684/13 U -, EFG 2014, 324).

  • FG Münster, 04.06.2020 - 5 K 694/17

    Umsatzsteuer - Zur Frage, wann der Rechnungsempfänger hätte wissen müssen, dass

    Mit Beschluss vom 16.12.2013 lehnte der 15. Senat des FG Münster einen auf Aufhebung bzw. Aussetzung der Vollziehung der Arrestanordnung gerichteten Antrag der Insolvenzschuldnerin ab (FG Münster, Beschluss vom 16.12.2013 - 15 V 3684/13 U, Bl. 124 ff. der Akte Zwischenbericht Steufa).

    Nach Auffassung des Senates steht fest, dass die Gesellschafter-Geschäftsführer aufgrund ihres beruflichen Hintergrunds als Rechtsanwälte und wegen der im Rahmen der Durchsuchung aufgefundenen Unterlagen (Zeitungsbericht über Umsatzsteuerbetrug durch Silberhandel und Zwischenbericht der Steufa über die Fahndungsprüfung bei der MS GmbH & Co. KG etc.) erhebliches Problembewusstsein im Hinblick auf den Umsatzsteuerbetrug im Edelmetallhandel hatten (ebenso bereits FG Münster, Beschluss vom 16.12.2013 - 15 V 3684/13 U, Seite 13 der Gründe).

  • FG Berlin-Brandenburg, 03.04.2014 - 7 V 7027/14

    Gutglaubensschutz im Edelmetallhandel

    d) Ernstlich zweifelhaft erscheint, dass allein die fehlende Übereinstimmung zwischen der in den Gutschriften angegebenen Anschrift der B... GmbH und ihrem tatsächlichen Geschäftssitz - entsprechend der überkommenen Rechtsprechung - Anlass gibt den Vorsteuerabzug zu versagen (Finanzgericht -FG- Münster, Beschluss vom 12.12.2013 5 V 1934/13 U, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2014, 395; a.A. wohl FG Münster, Beschluss vom 16.12.2013 15 V 3684/13 U, EFG 2014, 324; vgl. auch Grube, MwStR 2013, 8 [10 f.]).
  • FG Hamburg, 07.05.2021 - 4 V 22/21

    Aufhebung der Vollziehung: Arrestanordnung wegen Beteiligung an der Hinterziehung

    Nach Abwägung aller in Betracht zu ziehenden Umstände müssen mehr Gründe für als gegen das Bestehen des Arrestanspruchs und des Arrestgrundes sprechen (FG Hamburg, Beschluss vom 20. August 2007, 2 V 167/07, juris, Rn. 47; Beschluss vom 15. April 2014, 3 V 63/14, juris, Rn. 85; FG Münster, Beschluss vom 16. Dezember 2013, 15 V 3684/13 U, juris, Rn. 33).
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